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Streaming wird Teil der offiziellen Deutschen Charts


Streaming wird Teil der offiziellen Deutschen Charts

Foto: Bundesverband Musikindustrie e.V.

Berlin, 7. Januar 2014 – Ab sofort fließen auch Musikstreamings aus bezahlten Premium-Angeboten in die Wertung der Offiziellen Deutschen Single-Charts mit ein, die von media control® GfK im Auftrag des Bundesverbands Musikindustrie (BVMI) ermittelt werden. Neben den Single-, Longplay-, Compilation- und Genre-Charts werden fortan zudem auch die gesonderten Streaming-Charts in das offizielle Chartportfolio integriert. Zusätzlich zu den Streams der Premium-Kunden finden werbefinanzierte Streamings in dieser Hitliste gleichwertige Berücksichtigung. Die ersten Top 100 Single-Charts nach der neuen Systembeschreibung erscheinen heute ab 17:00 Uhr. Erste Auszüge veröffentlicht media control® GfK in der Top 100 Pressemitteilung am Mittwochmorgen. (Anmerk. d.R.: die Charts werden freitags 12 Uhr veröffentlicht z.B. Single-Charts auf mix1.de)

Dr. Florian Drücke, Geschäftsführer des BVMI: „Das Musikstreaming zählt derzeit zu den maßgeblichen Trends der Musiknutzung. Um dieser wachsenden Bedeutung gerecht zu werden und das Musikgeschehen über alle Kanäle und Plattformen hinweg möglichst genau wiederzugeben, schließen wir fortan auch das Streaming in die Wertung der Top 100 Single-Charts mit ein. Damit verbessern wir nicht nur die Genauigkeit der Offiziellen Deutschen Charts als wichtigsten Gradmesser für den Erfolg von Künstlern und Bands, sondern unterstreichen zugleich ihren übergreifenden Charakter als wesentliches Alleinstellungsmerkmal.“

Bei den Top 100 Single-Charts in Deutschland handelt es sich um sogenannte Wertecharts, die sich am Wert eines Musikprodukts und nicht allein an der Zahl der Verkäufe orientieren. Neben dem Wert verkaufter physischer Tonträger und Downloads finden dabei fortan auch Premium-Streams Berücksichtigung. Der Ausschluss der werbefinanzierten Streams aus der Single-Charts-Wertung ist diesem Wertprinzip geschuldet – das bedeutet, dass nur gewertet wird, was sich mit einem Preis für den Endverbraucher bemessen lässt. Gezählt werden nur Streams ab 31 Sekunden. Da es sich beim Musikstreaming vorrangig um eine trackbasierte Nutzung handelt, werden die Streamings bis auf weiteres nur für die Single-Charts herangezogen.

Bei den gesonderten Streaming-Charts, die im wöchentlichen Turnus veröffentlicht werden, finden sich dagegen sowohl bezahlte als auch werbefinanzierte Streamings wieder, wobei hier die Zahl der jeweils gespielten Tracks gezählt wird.


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Meldung am 07.01.2014 veröffentlicht
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Quelle: Bundesverband Musikindustrie e.V.







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