GEMA schließt Gesamtvertrag zum Tarif VR-Ö
Die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. (BVMV) sowie der Berufsverband Discjockey e.V. (BVD) haben die Verhandlungen über den Tarif VR-Ö abgeschlossen. Der Tarif regelt die Vervielfältigungen bzw. Kopien von Musikwerken aus dem GEMA-Repertoire, die zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe hergestellt werden. Die neuen Vergütungssätze treten am 1.4.2013 in Kraft.Der Tarif VR-Ö regelt die Vervielfältigung zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe von kopierten Musikwerken z. B. im Bereich Einzelhandel, Gastronomie, Clubs, Diskotheken. Die Lizenzierung erfolgt bei demjenigen, der für die Vervielfältigung verantwortlich ist, also bei demjenigen, der diese auch selbst vornimmt oder diese beauftragt.
Die wichtigsten Fakten im Überblick:
Einen umfassenden Fragenkatalog zum Tarif VR-Ö gibt es unter www.gema.de/vroe Für Fragen rund um VR-Ö bietet die GEMA interessierten Nutzern eine Service-Hotline an. Ab 18.03.2013 bis 22.03.2013 steht montags bis freitags von 15:00 – 17:00 Uhr ein Tarifexperte zur Verfügung unter Telefon: 0800 440 8000