KI ist längst im Musikstudio angekommen. Stimmen lassen sich verändern, Instrumente generieren, komplette Songs per Prompt erstellen. Doch wann muss eigentlich draufstehen, dass KI beteiligt war? Genau hier gibt es beim EU AI Act einige Missverständnisse. Die wichtigste Nachricht zuerst: Nicht jeder Einsatz von KI bedeutet automatisch, dass ein Song für die Hörer sichtbar als KI-Musik gekennzeichnet werden muss. Entscheidend ist, was die KI gemacht hat. Ein einfaches Beispiel: Ein Musiker nutzt ein KI-Werkzeug für einen unterstützenden Arbeitsschritt, ohne den Inhalt wesentlich zu verändern. Daraus folgt nicht automatisch eine sichtbare Kennzeichnungspflicht für den fertigen Song. Ganz anders sieht es bei einem realistisch wirkenden Deepfake aus. Nehmen wir an, ich singe einen Song mit meiner eigenen Stimme ein. Anschließend lasse ich meine Stimme durch eine KI so verändern, dass das Ergebnis wie die echte Stimme von Taylor Swift klingt. Für den Hörer könnte dadurch der Eindruck entstehen, Taylor Swift habe den Song tatsächlich gesungen. Ein solches täuschend echt wirkendes Audio kann unter die Deepfake-Regeln des EU AI Act fallen und muss entsprechend offengelegt werden. Das gilt nicht nur für Gesang. Auch eine künstlich erzeugte Aufnahme, in der beispielsweise ein bekannter Musiker scheinbar etwas sagt, was er nie gesagt hat, kann ein Deepfake sein. Der entscheidende Punkt ist die mögliche Täuschung: Klingt die Aufnahme so, als stamme sie tatsächlich von einer realen Person? Dann wird die Kennzeichnung relevant. Bei künstlerischen oder fiktionalen Werken sieht das EU-Recht gewisse Erleichterungen für die Art der Offenlegung vor. Die Information soll das Werk nicht unnötig beeinträchtigen, muss aber angemessen erfolgen.
Etwas komplizierter wird es bei komplett künstlich erzeugter Musik. Ein Song kann beispielsweise mit einem generativen KI-System entstehen, ohne eine reale Sängerin oder einen realen Sänger nachzuahmen. Der EU AI Act unterscheidet hier zwischen verschiedenen Pflichten. Anbieter von KI-Systemen, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen, müssen grundsätzlich dafür sorgen, dass solche Ausgaben in einem maschinenlesbaren Format als künstlich erzeugt oder manipuliert erkannt werden können. Das ist etwas anderes als ein sichtbarer Hinweis für den Hörer. Deshalb ist die Aussage „Jeder KI-Song muss laut EU AI Act sichtbar als KI gekennzeichnet werden“ zu pauschal. Für Musiker kommt außerdem noch eine zweite Ebene hinzu: die Regeln der Streamingplattformen. Spotify erlaubt KI-Musik nicht einfach grenzenlos, verbietet sie aber auch nicht grundsätzlich. Das Unternehmen geht unter anderem gegen Spam, Betrug und die unerlaubte Nachahmung der Identität realer Künstler vor. Spotify unterstützt zudem einen DDEX-Standard, über den Informationen zum Einsatz generativer KI in den Musik-Credits übermittelt werden können. Dabei unterscheidet Spotify bewusst zwischen unterschiedlichen Formen der KI-Nutzung. Das ist nachvollziehbar: Wer ein einzelnes KI-Werkzeug während der Produktion benutzt, befindet sich in einer anderen Situation als jemand, der Gesang, Instrumental und weitere Bestandteile eines Songs komplett generieren lässt. Noch einmal anders liegt der Fall bei einer KI-Stimme, die einen bekannten Künstler imitieren soll. Wenn aus meiner Stimme plötzlich täuschend echt Taylor Swift wird, geht es nicht mehr nur um die Frage „KI oder nicht?“. Dann kommen Identität, Zustimmung und die Deepfake-Regeln ins Spiel.
Deezer verfolgt bei komplett KI-generierter Musik einen deutlich sichtbaren Ansatz. Der Streamingdienst hat eine eigene Technologie entwickelt, mit der vollständig KI-generierte Tracks erkannt werden sollen. Erkannte Songs werden gekennzeichnet und aus algorithmischen Empfehlungen sowie redaktionellen Playlists herausgenommen. Hintergrund ist auch die enorme Menge solcher Uploads. Deezer meldete im Juni 2026, dass vollständig KI-generierte Musik in der Spitze mehr als 50 Prozent der täglich neu angelieferten Tracks ausmachte. Gleichzeitig entfielen laut Deezer lediglich ein bis drei Prozent der tatsächlichen Streams auf diese Musik. Das Unternehmen berichtete außerdem von einem hohen Anteil betrügerischer Streams bei vollständig KI-generierten Titeln. Andere Plattformen wählen wiederum andere Wege. Bandcamp untersagt Musik, die vollständig oder zu einem wesentlichen Teil mit generativer KI erzeugt wurde. YouTube verlangt bei realistisch wirkenden veränderten oder synthetischen Inhalten eine Offenlegung und nennt synthetisch erzeugte Musik ausdrücklich in seinen Regeln. (Stand: August 2026)
Für Musiker lässt sich daraus eine einfache Faustregel ableiten: „Ich habe KI benutzt“ beantwortet die Kennzeichnungsfrage noch nicht. Wichtiger ist: Was hat die KI verändert oder erzeugt? Wird eine reale Person täuschend echt nachgemacht? Könnten Hörer glauben, dass diese Person wirklich singt oder spricht? Und welche zusätzlichen Regeln hat die Plattform, auf der der Song veröffentlicht wird? Aus der eigenen Stimme eine Fantasiestimme zu machen, die keiner realen Person zugeordnet wird, ist etwas anderes, als daraus eine täuschend echte Taylor-Swift-Stimme zu erzeugen. Genau diese Unterschiede werden für Musiker, Labels und Vertriebe immer wichtiger.
KI-Musik: Wann der EU AI Act eine Kennzeichnung verlangt
Meldung vom 09.08.2026
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