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Berufsverband Discjockey e.V. verurteilt neue GEMA-Tarife


Berufsverband Discjockey e.V.  verurteilt neue GEMA-Tarife

Foto: Berufsverband Discjockey e.V.

Zu den neuen GEMA-Tarifen veröffentlicht der Berufsverband Discjockey e.V. folgende Pressemitteilung:

Auf Grund der Veröffentlichung der GEMA bezüglich der Umstellung des sogenannten Laptop-Zuschlages, der ab dem 01.04.2013 eingeführt werden soll, geben wir folgendes bekannt: Wir verurteilen die Neuregelung VR-Ö auf das Schärfste! Erstens ist weder bei der GEMA noch im UrhG klar definiert, was eine Kopie ist. Wie verhält es sich mit Bemusterungen bei DJs? Wie mit einem Datenbackup, was in jeder anderen Firma zwingend notwendig ist! Wenn der DJ z.B. einen Titel bei itunes kauft, wird dieser oftmals gleich in eine „cloud“ gespeichert und von dort auf ipod, iphone, Computer und Notebook verteilt. Wo liegt das Original, wo die Kopie? Bevor hier nicht für Alle eine klare und rechtlich sichere Definition vorliegt, ist es unmöglich einen Tarif zu verabschieden, der sich genau darauf bezieht. Zweitens ist im §44a des UrhG klar definiert, das: „Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist, 2. eine rechtmäßige Nutzung eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben“

Dies würde natürlich auf digitale Musik - Dateien zutreffen, da sie keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben. Und das wiederum bedeutet, dass die GEMA mit Erhebung von Gebühren für DJs und andere Musikdienstleister, die mit digitaler Musik arbeiten, ganz klar gegen das Urheberrecht verstößt! Drittens. Fast alle professionellen DJs, von denen es rund 15.000 im Clubbereich und rund 30.000 im mobilen Bereich in Deutschland gibt, erhalten Bemusterungen von DJ-Pools, die fast ausschließlich als MP3 kommen. Selbst hier ist nicht klar, ob dies eine Kopie ist oder ein Original. Es ist nicht klar geregelt, ob ein DJ jetzt für eine Bemusterung, die er promoten soll, noch eine Lizenz erwerben muss!

Insbesondere sollte, bevor ein neuer Tarif veröffentlicht wird, das UrhWahrnG vom 9.09.1965 hier § 13b beachtet werden, der klar aussagt:


§ 13b Pflichten des Veranstalters
(1) Veranstalter von öffentlichen Wiedergaben urheberrechtlich geschützter Werke haben vor der Veranstaltung die Einwilligung der Verwertungsgesellschaft einzuholen, welche die Nutzungsrechte an diesen Werken wahrnimmt.

(2) Nach der Veranstaltung hat der Veranstalter der Verwertungsgesellschaft eine Aufstellung über die bei der Veranstaltung benutzten Werke zu übersenden. Dies gilt nicht für die Wiedergabe eines Werkes mittels Tonträger, für Wiedergaben von Funksendungen eines Werkes und für Veranstaltungen, auf denen in der Regel nicht geschützte oder nur unwesentlich bearbeitete Werke der Musik aufgeführt werden.



Wir stellen fest, ein Discjockey ist in den seltensten Fällen Veranstalter. Eine digitale Musikdatei ist kein Tonträger. Also muss zuerst eine Gesetzesänderung erfolgen, bevor ein dazugehöriger Tarif verabschiedet werden kann. Und selbstverständlich sind wir als Berufsverband für eine angemessene und ehrliche Vergütung von Urhebern, nur sollte dies Gesetzeskonform geschehen. Hier weisen wir auf den § 7 des UrhWahrnG hin, der dies regelt. Im Zeitalter der digitalen Musik sind viele Discjockeys in der Lage nach jeder Veranstaltung Titellisten bei der GEMA einzureichen, um eine realistische Vergütung von Urhebern zu gewährleisten. Aber dazu braucht es eine Gesetzesänderung! Wir als Berufsverband Discjockey e.V., Deutschlands größtem Verband in der Branche mit über 1.200 Mitgliedern, der sich für Discjockeys als eine bundesweite Vertretung sieht, werden alles daran setzen, die Einführung des Tarifes VR-Ö zu verhindern.

BVD e.V.
Dirk Wöhler - Präsident
Lutz Scheffler - Presse


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Meldung am 13.12.2012 veröffentlicht
Kategorie: Musikbusiness
Permalink: https://www.mix1.de/news/berufsverband-discjockey-e-v-verurteilt-neue-gema-tarife/
Short-URL: https://mix1.de/n19928
Quelle: Berufsverband Discjockey e.V.







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