Das Landgericht Frankfurt hat die deutsche Rapperin Schwesta Ewa (32) zu einer Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Das Gericht verhängte die Strafe unter anderem wegen Steuerhinterziehung und Körperverletzung. Die weiteren Vorwürfe, wie Menschenhandel und Zuhälter, sahen die Richter als nicht erwiesen an. Im Vorfeld saß Schwesta Ewa breits acht Monate in Untersuchungshaft.
2015 landetet die Rapperin mit ihrem Debütalbum "
Kurwa" direkt auf Platz 11 der
Offiziellen Deutschen Album-Charts.